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COACHING-VEREINBARUNG
Präambel
Das mit diesem Vertrag vereinbarte Coaching bezweckt die individuelle Förderung und Unterstützung des Coachees durch den Coach bei der eigenen Weiterentwicklung. Wesentliches Ziel ist die Stärkung der Möglichkeiten zur Selbstregulation des Coachees. Selbstreflexion sowie aktive und selbstverantwortliche Mitwirkung des Coachees sind dafür unerlässlich. Das Gleiche gilt ggfs. für die Bereitschaft, Änderungen vorzunehmen. Coach und Coachee verstehen sich gegenseitig als gleichberechtigte Partner in diesem Prozess. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Es erfolgt auf Grundlage der zwischen den Coach und Coachee geführten vorbereitenden Gespräche. Coaching stellt keine Beratung, Psychotherapie oder medizinische Behandlung in irgendeiner Form dar. Weder die Feststellung noch die Linderung oder Heilung evtl. krankhafter Zustände des Coachees sind Gegenstand dieses Vertrages.
§ 1
Vertragsgegenstand und Vertragsbeginn
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Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung eines Coachings zu vom Coachee festgelegten Themen.
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Der Coach übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen des beabsichtigten Zieles oder Ergebnisses. Der Coach ist nicht verpflichtet, den Coachee in Hinblick auf andere als die vereinbarten Aspekte (z.B. Resilienz-Coaching) zu unterstützen.
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Das Coaching umfasst die im Programm aufgeführten Sitzungen und die aufgeführte Dauer. Es ist angestrebt, das Coaching innerhalb von 4 Monaten zu beenden, außer das Coaching wurde für einen längeren Zeitraum angeboten. Erweiterungen oder Kürzungen dieses Umfangs erfordern eine schriftliche Einigung der Vertragspartner.
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Die Coaching-Sitzungen werden vor Ort beim Kunden oder Online durchgeführt.
§ 2
Pflichten des Coachs
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Der Coach ist verpflichtet, das Coaching persönlich durchzuführen.
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Der Coach ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken und Interventionsmöglichkeiten im Interesse des Coachees einzusetzen. Er legt ihm die jeweils eingesetzten Methoden, ihre Wirkungsweisen, Chancen und Risiken in jeder Phase des Coachings offen.
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Der Coach ist verpflichtet, seine Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien zu erbringen. Seine Hauptaufgabe ist es, den Coachee als Auslöser und bei der Durchführung von Veränderungsprozessen zu unterstützen. Er ist für die Auswahl der jeweils geeigneten Methodik verantwortlich und soll dabei Wünsche und Bedürfnisse des Coachee berücksichtigen.
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Der Coach ist verpflichtet, den Coachee unverzüglich zu informieren, wenn er sich selbst nicht mehr in der Lage sieht, das Coaching fortzuführen.
§ 3
Pflichten des Coachees
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Der Coachee akzeptiert, dass er sowohl während der einzelnen Coaching-Sitzungen als auch in der Zeit zwischen den Coaching-Sitzungen allein verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist. Er trägt die volle Verantwortung für sich, insbesondere hinsichtlich seiner psychischen Belastbarkeit.
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Die vertraglich vereinbarten Coaching Leistungen sind kein Ersatz für medizinische Behandlungen oder sonstige therapeutische Maßnahmen. Sollten ärztliche oder therapeutische Behandlungen des Coachees die Coaching Leistungen beeinflussen können, wird er den Coach hierüber unverzüglich informieren.
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Der Coachee erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die er im Rahmen des Coachings und / oder auf Anregung des Coaches unternimmt, auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko von ihm unternommen werden.
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Die erfolgreiche Durchführung der vertragsgemäßen Coaching Leistungen setzt die Mitwirkung des Coachee bei der Veränderungsarbeit voraus. Er ist außerdem verpflichtet, dem Coach sämtliche für die Durchführung des Coachings erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 4
Vergütung
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Die Vergütung für das Coaching berechnet sich wie folgt:
Das Honorar für das Programm myhoshi - PEARL (8 Coaching-Sitzungen zu je 90 Minuten Dauer) beträgt 1.750 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Paket enthalten sind: das HeartMath® Resilienzprogramm „Persönliche Resilienz aufbauen“, ein Arbeitsbuch, der HeartMath® Inner Balance Sensor, sowie der HeartMath® Deutschland 48h-HRV-Leihsensor inkl. persönlichem Gesundheitsbericht. (Der 48h-HRV-Checkup ist kein Medizinprodukt. Zwar wird er Ihnen wertvolle Hinweise zu Ihrer Gesundheit geben, einen medizinischen Befund durch einen Arzt kann er jedoch nicht ersetzen. Bei Beschwerden, Unsicherheiten oder anderen Anzeichen einer Erkrankung sollten Sie unbedingt Ihren Arzt kontaktieren!)
Das Honorar für das Programm myhoshi - CLARITY (3 Coaching-Sitzungen zu je 3 Stunden Dauer) beträgt 1.499 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Reisezeiten des Coaches werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Auto 0,60 EUR/km zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt., Flug kostenfrei umbuchbare und stornierbare Tarife, Bahn 1. Klasse, Taxi und Übernachtung nach Beleg. Kosten für An- und Abreise sowie ggfs. Unterkunft werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Die Zahlungsweise ist wie folgt vereinbart:
Der Coach (rainer großmann - sales excellence) stellt den Gesamtbetrag zu Beginn der gemeinsamen Arbeit in Rechnung.
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Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungsansprüche jeweils sofort fällig.
§ 5
Termine der Coaching-Sitzungen
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Termine für Coaching-Sitzungen werden zwischen Coach und Coachee verbindlich vereinbart. In der Regel erfolgt dies während einer Coaching-Sitzung für die jeweils nächste Coaching-Sitzung.
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Eine vereinbarte Coaching-Sitzung ist vom Coachee spätestens zwei Werktage vor der Coaching-Sitzung abzusagen. Der Coachee ist für den rechtzeitigen Zugang der Absage verantwortlich. Sagt der Coachee eine Coaching-Sitzung nicht fristgerecht ab, so hat er diese im vollem Umfang zu vergüten. Dem Coachee ist der Nachweis gestattet, dass dem Coach ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
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Fallen einzelne Coaching-Sitzungen wegen Krankheit des Coaches oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse aus, so ist der Coach berechtigt, einen Ersatztermin vorzuschlagen. Weitere Ansprüche des Coachee bestehen nicht.
§ 6
Vertragsende / Kündigung
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Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit fristlos durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Seite gekündigt werden. Ein Rückzahlung für bereits durchgeführte Sitzungen ist NICHT möglich.
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Nach Ausspruch der Kündigung durch den Coachee sind die für die zwei nächsten Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten. Dem Coachee ist der Nachweis gestattet, dass dem Coach ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
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Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Coachees sind ausgeschlossen.
§ 7.
Datenschutz / Verschwiegenheit
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Der Coach ist berechtigt, die ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten des Coachees unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
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Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben und Aufzeichnungen aller Art, so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
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Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.
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Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 8
Urheberrechte
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Soweit der Coach Materialien und Unterlagen erstellt, steht ihm das Urheber- und Nutzungsrecht zu. Der Coachee ist nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen, zu speichern und/oder zu verbreiten.
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Die Vertragspartner dürfen keine Ton- und/oder Videomitschnitte der Coaching-Sitzungen ohne schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners anfertigen.
§ 9
Haftung
Der Coach schließt jede Haftung für sich, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus. Von diesem Haftungsausschluss sind nicht umfasst:
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der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Coaches oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Coaches beruhen,
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der Ausschluss oder die Begrenzung von sonstigen Schäden (insbesondere Sachschäden), die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Coaches oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Coaches beruhen,
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jede andere Haftung, deren Ausschluss gesetzlich verboten ist.
§ 11
Schlussbestimmungen
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
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Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf diese Schriftformklausel.